Risiko Einstufung gemäß EU AI Act: 'limited risc' bis 'low risc': je nach Anwendungsfall
Grundlage: https://artificialintelligenceact.eu/de/high-level-summary : Zusammenfassung des AI-Gesetzes auf hoher Ebene 27 Feb, 2024 "Die Details werden im folgenden beschrieben.
Art der Verarbeitung
Die Anwendung verarbeitet von Anwendern eingegebene Textdaten mithilfe der OpenAI ChatGPT API des us-amerikanischen Unternehmens OpenAI.Dabei kommen je nach Einsatzzweck verschiedene Modelle zum Einsatz, beispielsweise GPT-3.5 oder GPT-4.
Die verwendeten Prompts sind vordefiniert und dienen dazu, die gewünschte Ausgabe anhand fester, verlaesslicher Parameter zu generieren.
Zulaessigkeit der Verwendung fuer einen bestimmten Zweck
Die Zulässigkeit der Verwendung für einen bestimmten Zweck richtet sich immer nach dem Inhalt der eingegebenen Texte und dem jeweils beabsichtigten Verwendungszweck.Die Entscheidung über die Zulässigkeit kann nur der Anwender treffen.
Daher:
Um sicherzustellen, dass jede Änderung am Originaltext bewusst vorgenommen wird, ist eine direkte Übernahme von Korrekturvorschlägen nicht möglich.
Der Anwender muss jede Änderung manuell im Eingabetext vornehmen.
Dadurch wird gewährleistet, dass der Anwender stets die Kontrolle über den Bearbeitungsprozess behält und die vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen der Aenderungsimplementierungen kritisch bewertet.
Details: Relevante Regelungen
https://artificialintelligenceact.eu/de/article/50/
50.2
Die Anbieter von KI-Systemen, einschließlich KI-Systemen für allgemeine Zwecke, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, stellen sicher, dass die Ausgaben des KI-Systems in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet sind und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkannt werden können.
Die Anbieter stellen sicher, dass ihre technischen Lösungen wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sind, soweit dies technisch machbar ist, wobei die Besonderheiten und Beschränkungen der verschiedenen Arten von Inhalten, die Kosten der Implementierung und der allgemein anerkannte Stand der Technik, wie er in den einschlägigen technischen Normen zum Ausdruck kommen kann, zu berücksichtigen sind.
Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit die KI-Systeme eine Hilfsfunktion für die Standardredaktion erfüllen oder die vom Anwender bereitgestellten Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändern, oder soweit sie gesetzlich zur Aufdeckung, Verhütung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten zugelassen sind. Verwandt: Erwägungsgrund 133
50.4 (2)
Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Nutzung gesetzlich erlaubt ist, um Straftaten aufzudecken, zu verhindern, zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, oder wenn die KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt. Verwandt: Erwägungsgrund 134
50.5 (5)
5. (5) Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Informationen werden den betroffenen natürlichen Personen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Exposition in klarer und erkennbarer Weise zur Verfügung gestellt. Die Informationen müssen den geltenden Anforderungen an die Zugänglichkeit entsprechen.
Workflows in diesem Modell
Bitte verwenden Sie den Menuepunkt 'Workflows' um den in diesem Modell eingerichteten Workflow einzusehen.
50.2
Die Anbieter von KI-Systemen, einschließlich KI-Systemen für allgemeine Zwecke, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, stellen sicher, dass die Ausgaben des KI-Systems in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet sind und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkannt werden können.Die Anbieter stellen sicher, dass ihre technischen Lösungen wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sind, soweit dies technisch machbar ist, wobei die Besonderheiten und Beschränkungen der verschiedenen Arten von Inhalten, die Kosten der Implementierung und der allgemein anerkannte Stand der Technik, wie er in den einschlägigen technischen Normen zum Ausdruck kommen kann, zu berücksichtigen sind.
Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit die KI-Systeme eine Hilfsfunktion für die Standardredaktion erfüllen oder die vom Anwender bereitgestellten Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändern,
oder soweit sie gesetzlich zur Aufdeckung, Verhütung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten zugelassen sind. Verwandt: Erwägungsgrund 133
50.4 (2)
Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Nutzung gesetzlich erlaubt ist, um Straftaten aufzudecken, zu verhindern, zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, oder wenn die KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.
Verwandt: Erwägungsgrund 134