EU AI ACT: KI - Kompetenz als Faehigkeit aller Beteiligten vom Anbieter bis zum EndAnwender
Rechtliche Regelungen
https://artificialintelligenceact.eu/de/article/4/
Datum des Inkrafttretens
2. Februar 2025 Laut: Artikel 113 Buchstabe a /Kapitel IArtikel 4: KI-Kompetenz
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Weiterbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen,Mit diesem kleinen Nachsatz sind alle Anwender dieses AI Services gemeint.sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, berücksichtigt werden.
KI-Kompetenz: AI Workflow : Schulung : Produktsicherheit und Datenschutz
Um die notwendige KI-Kompetenz zur Verwendung einer spezifischen AI Anwendung fuer spezifische Anwendungsfaelle nachweisen zu koennen, ist tatsaechlich eine Produkts - Sicherheitsschulung erforderlich, vergleichbar mit einer "Maschineneinweisung", um folgendes Wissen zu vermitteln:
"Was kann warum, womit, wie, warum, wofuer, wann fuer was oder wen gemacht werden - oder warum nicht, oder nur wenn ..., oder tatsaechlich auch "wirklich nicht und niemals" .
Integrierter Kurs
Derzeit nur fuer Testanwender/registrierte Anwender
AI Workflow - Produktsicherheitsschulung im Selbststudium
Der folgende Kurs vermittelt im Rahmen einer 'Produktssicherheitsunterweisung' die notwendige gem. EU AI Act erforderliche KI-Kompetenz zur sicheren Verwendung dieser Anwendung.